Fahrtenkonzept

Stand September 2024

Klassenfahrten an der „Schule zwischen den Meeren – GGS Schafflund“.

 

Klassenfahrten sind für Schülerinnen und Schüler laut Schulgesetz verpflichtend.

Fahrten im Rahmen von JüL-Wochen sind KEINE Klassenfahrten und von dem folgenden Punkt nicht betroffen.

Klassenfahrten in Jahrgängen

Grundsätzliches: Klassenfahrten finden in einem Jahrgang immer zur gleichen Zeit statt.
Abweichend können Klassenfahrten in Vorhabenwochen stattfinden.

Wandertage

Die Lehrkräfte in alle Klassenstufen können in Absprache mit der Schulleitung Wandertage und Exkursionen festlegen. Wandertage und Exkursionen sind Schulveranstaltungen. Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler verpflichtend. 

Grundschule

  • Eine Klassenfahrt, die in der Regel in Klasse 4 stattfindet.
  • Die Fahrt soll gemäß dem Schulnamen an die Nord- oder Ostsee erfolgen. Es wird empfohlen einen Kostenrahmen von 300 Euro nicht zu überschreiten. Die finale Entscheidung trifft die Elternversammlung der betreffen Klasse.

Gemeinschaftsschule

Jahrgang 5:
  • Kennlernfahrt
  • Dauer: bis zu 5 Tage
  • Es wird empfohlen einen Kostenrahmen von 250 Euro nicht zu überschreiten. Die finale Entscheidung trifft die Elternversammlung der betreffen Klasse.
  • Ziel: regionale Nähe
Jahrgang 7:
  • Dauer: 5 bis 6 Tage
  • Es wird empfohlen einen Kostenrahmen von 350 Euro nicht zu überschreiten. Die finale Entscheidung trifft die Elternversammlung der betreffen Klasse.
  • Ziel: Norddeutsche Bundesländer (SH, MV, HH, NDS oder BR) oder Dänemark
Jahrgang 9:
  • Dauer: maximal 10 Tage
  • Es wird empfohlen einen Kostenrahmen von 600 Euro nicht zu überschreiten. Die finale Entscheidung trifft die Elternversammlung der betreffen Klasse.
  • Ziel: Europa